AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Regelungen gelten bei allen Geschäften zwischen der
Allround Service Logistics GmbH (AS) und deren Vertragspartner (Kunde);
abweichende Vorschriften des Kunden gelten
nicht, auch wenn AS ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. Eine entgegenstehende Vereinbarung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
1. Angebot, Vertrag
Angebote von AS an den Kunden
sind freibleibend und gelten bis auf Widerruf. Ist eine Erklärung des Kunden als
Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann AS dieses innerhalb von
vier
Wochen seit Zugang annehmen.
Mündliche Aufträge des Kunden gelten im
Umfang der schriftlichen Annahme von AS als vereinbart. Mündliche Nebenabreden
oder Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch
AS
wirksam.
2. Leistung, Leistungszeit, Teilleistungen
Die
Einhaltung von Leistungsverpflichtungen durch AS setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden
voraus.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AS, Leistungen um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben, wobei AS dem Kunden die Behinderung und deren
voraussichtliche Dauer unverzüglich
anzeigt. Der höheren Gewalt stehen alle
Umstände gleich, die AS nicht zu vertreten hat und durch die AS die Erbringung
der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. Ist
eine
Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur
lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des
Vertrages für ihn kein Interesse hat.
3. Preise
Preise gelten zuzüglich der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer.
Im Regelfall ist der tatsächliche Aufwand (z.Bsp.
nach Zeit, Strecke oder Material, etc.) bei der Leistungserbringung durch AS
Grundlage der vom Kunden zu zahlenden Vergütung - Festpreise
gelten, auch bei
Angaben auf Kalkulationen und Angeboten, nur bei ausdrücklicher Bezeichnung als
solche als vereinbart.
Offensichtliche Schreib- oder Kalkulationsfehler sind
unbeachtlich. Sind Preise nicht explizit vereinbart, gilt im Zweifel die
Preisliste von AS in der jeweils gültigen Fassung, welche in
deren
Geschäftsräumen einsehbar ist, als vereinbart.
4. Zahlungsweise, Fälligkeit, Verzug
AS ist
berechtigt, Zahlung im Weg der Vorauskasse bzw. Lastschrifteinzug durch den
Kunden zu verlangen. In den übrigen Fällen ist die anfallende Vergütung sofort
nach Zugang der Rechnung
ohne Abzug fällig.
Eine Mahnung setzt den Kunden,
sofern er darauf nicht fristgerecht zahlt, in Verzug. Verzug tritt im Übrigen
spätestens ein, wenn der Kunde nicht innerhalb 30 Tagen nach Rechnungszugang
und
Fälligkeit gezahlt hat.
Bei Zahlungsverzug des Kunden wird neben den
gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigem Verzugsschaden für jedes
außergerichtliche Mahnschreiben von AS ein Betrag von 5,00 € fällig. AS
kann
jederzeit Rechtsanwälte und/oder Inkassounternehmen mit der Einziehung der
Forderung beauftragen. Entsprechende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
5. Rücktritt
Außer den gesetzlichen Fällen ist AS bei
Kundenverzug zum Rücktritt unter Geltendmachung von Schadensersatz
berechtigt.
Bei Rücktritt des Kunden kann AS Aufwendungsersatz, mindestens
i.H.v. 25 % des Vertragswertes verlangen. Der Kunde kann Gegenbeweis über einen
geringeren Schaden von AS führen.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegen
Forderungen von AS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen, ebenso ein Zurückbehaltungs- oder
Leistungsverweigerungsrecht
nur wegen solcher Gegenansprüche geltend machen,
die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
7. Haftung, Schadenersatz, Verjährung
Für fahrlässig
verursachte Schäden beschränkt sich die Haftung von AS auf den Ersatz des
typischen vorhersehbaren Schadens. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit
von AS oder ihrer
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet AS nur im Falle der
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz, im Fall des
Verzuges oder der Unmöglichkeit.
Soweit die Haftung für AS ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen von AS. Eine über die vorstehend
geregelte
hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist
ausgeschlossen.
Schadenersatz-Ansprüche gegen AS verjähren in einem Jahr ab
Schadensereignis. Dies gilt nicht, soweit AS grobes Verschulden vorwerfbar ist
sowie in Fällen zurechenbarer Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden. Diese Regelung gilt ebenso bei Pflichtverletzungen von
Erfüllungsgehilfen von AS.
8. Datenspeicherung
Die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung notwendigen Kundedaten werden mittels einer EDV-Anlage
verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
9. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für
Umzüge
9.1. Leistungen und
Umfang
Umzugsleistungen und Transporte dürfen auch im
Sammeltransport durchgeführt werden. AS kann weitere Frachtführer zur
Durchführung heranziehen. Leistungszeiten und –umfang in Angeboten
von AS
stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur grobe Schätzwerte auf
Basis von Kundenangaben dar und sind nicht verbindlich.
Zusätzlich
erforderlicher oder vom Kunden gewünschter Aufwand ist AS entsprechend zu
vergüten. Für erforderliche Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installations-
oder Handwerkerarbeiten
muss der Kunde selbst Sorge tragen. Bei Leistungen
vermittelter Handwerker haftet AS nur für deren sorgfältige Auswahl.
9.2. Transportgüter,
Transportsicherungen
Transportgüter müssen so beschaffen sein, dass
sie jeweils von max. zwei Transporteuren transportierbar sind. Der Kunde ist
verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an und in
empfindlichen
Gegenständen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung
der fachgerechten Transportsicherung ist AS nicht verpflichtet.
9.3. Nachprüfung durch den Kunden, Be- und Entladewege,
Transportgut
Der Kunde ist verpflichtet nachzuprüfen, dass bei
Abholung und Anlieferung von Umzugs- oder Transportgut kein Gegenstand oder
keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen
wird. Spätere
Reklamationen sind ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche
Transportwege zur Be- und Entladung der Transportfahrzeuge so vorzuhalten, dass
alles Transportgut problem- und gefahrlos transportiert werden kann.
Bei
Transporten über mehr als 3 Etagen, muss der Kunde einen Aufzug zur
Verfügung stellen, der für den Transport der Güter geeignet ist.
9.4. Schadensanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, das
Transportgut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder
Verluste zu untersuchen. Diese sind AS spätestens am Tag nach der
Ablieferung
detailliert anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen
oder Verluste müssen AS innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung detailliert
angezeigt werden. Pauschale Anzeigen genügen in
keinem Fall. Ansprüche wegen
Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Kunde AS die Überschreitung
nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
Erstattet der Kunde
eine Anzeige, muss diese - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall
in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.
9.5. Missverständnisse
Die Gefahr des
Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen
und Mitteilungen des Kunden und solche an andere, zu ihrer Annahme nicht
bevollmächtigten,
Mitarbeiter von AS, hat Letztere nicht zu verantworten.
9.6. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Kunde
gegenüber Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen
an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter
Anzahlungen oder
Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an AS
auszuzahlen.
9.7. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts,
Pfandrecht
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beginn
der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in
bar zu zahlen. Kommt der Kunde seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist
AS berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf
Kosten des Kunden einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
10. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die
Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB), welche in den
Geschäftsräumen von AS einsehbar sind.
11. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen -
ADSp
Zwischen AS und dem Kunden, der nicht Verbraucher i.S.d. BGB
ist, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen
(ADSp).
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen
internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen), auch wenn aus dem Ausland beauftragt
oder in das oder im Ausland
geleistet wird.
Für Streitigkeiten sind die
Gerichte in Göttingen ausschließlich zuständig, sofern der Kunde kein
Verbraucher ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins
Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.